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Mastschilder
farbige Markierungen an Lichthauptsignalen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Als Mastschilder werden in Deutschland und Österreich farbige Markierungen an Lichthauptsignalen und anderen Lichtsignalen bezeichnet, die das Verhalten des Triebfahrzeugführers für einen sicheren Fahrbetrieb bei haltzeigendem, gestörtem oder erloschenem Signal regeln. Formsignale besitzen anstatt der Mastschilder so genannte Mastbleche. Sie dienen der besseren Erkennbarkeit des Flügelsignals, haben jedoch keine betriebliche Bedeutung.



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Deutschland
Zusammenfassung
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Mastschilder
Die Sonderregeln für den automatischen Streckenblock wurden eingeführt, um den Betrieb auf Strecken mit dichter Zugfolge auch im Störungsfall mit akzeptabler Durchlassfähigkeit aufrechtzuerhalten. Das vorher und ansonsten noch immer übliche Rückmelden würde nur ein Verkehren von Zugfahrten im Abstand der besetzten Zugmeldestellen ermöglichen.
Wiederholer
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Österreich
In Österreich haben alle Haupt- und Schutzsignale ein rückstrahlendes, weiß-rot-weißes Mastschild, das offiziell Signal „Kennzeichnung“ genannt wird.[1] Bei Signalen auf Signalbrücken und bei Zwergsignalen wird das Mastschild direkt auf dem Signalschirm angebracht. Ist das Signal untauglich, etwa auch bei Ausfall des Rotlichts, darf am Signal nur auf besonderen Auftrag vorbeigefahren werden.[2] Auf ETCS-Strecken wird das Signal Kennzeichnung auch bei den ETCS-Halttafeln verwendet.[3]
Auf elektrifizierten Strecken werden die letzten drei Fahrleitungsmaste vor einem Hauptsignal mit einer weiß-rot-weißen, nicht rückstrahlenden[4] Kennzeichnung versehen. Auf nicht elektrifizierten Strecken können solche Tafeln zur Ankündigung von Hauptsignalen freistehend aufgestellt werden.
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Weblinks
- Weitere Informationen zu den Mastschildern auf www.stellwerke.de
Einzelnachweise
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