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Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter

Ausbildungsberuf Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r) (kurz ReNo) sowie Notarfachangestellte(r) sind in Deutschland staatlich anerkannte Ausbildungsberufe (§ 1 ReNoPatAusbV), in denen für die Arbeit in einer Rechtsanwaltskanzlei und/oder in einem Notariat ausgebildet wird. Mitte der 2000er Jahre arbeiteten in dem Beruf ca. 150.000 Fachangestellte.[1] Die Ausbildung dauert drei Jahre (§ 3 ReNoPatAusbV).

Angestellte von Notariaten ohne diese Fachausbildung werden als Notariatsgehilfe/Notariatsgehilfin bezeichnet.

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Theorie

Neben der praktischen Ausbildung in der Kanzlei (bei Notarfachangestellten das Notarbüro) werden in der Berufsschule die theoretische Kenntnisse in folgenden Fächern vermittelt:

Für Notarfachangestellte kommen noch hinzu:

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Siehe auch

Einzelnachweise

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