Top-Fragen
Zeitleiste
Chat
Kontext

Verbandszuständigkeit

Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Remove ads

Verbandszuständigkeit oder Verbandskompetenz bezeichnet im Recht die einem Rechtssubjekt (Verband) zugewiesene Aufgabe (Zuständigkeit, Kompetenz).

Gegenbegriff ist die Organzuständigkeit oder Organkompetenz. Diese gibt an, welchem Organ innerhalb des Verbandes eine Aufgabe zugewiesen wird.

Remove ads
Loading related searches...

Wikiwand - on

Seamless Wikipedia browsing. On steroids.

Remove ads