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Die Personalverwaltung ist in Unternehmen, Behörden und sonstigen Personenvereinigungen eine Funktion und Stelle, die mit der Verwaltung des Personals betraut ist und als Stabsstelle auch Gestaltungsaufgaben wahrnimmt. Sie wird oft von der Organisationseinheit Personalabteilung wahrgenommen.
In Großunternehmen und Behörden lohnt sich für das Personal innerhalb der Aufbauorganisation die Einrichtung einer Organisationseinheit (Abteilung oder Referat), die sich ausschließlich mit Personalfragen (von der Personalbeschaffung über die Personalbetreuung bis hin zur Entlassung) befasst. Insbesondere der Personalbereich zeichnet sich durch Verwaltungsaktivitäten aus.[1] Der Personalbereich gehört zu der betrieblichen Funktion der Verwaltung. Mit Hilfe eines computergestützten Personalmanagements lassen sich wesentliche Vereinfachungen realisieren.
Als Hauptaufgaben der Personalverwaltung sind folgende Tätigkeiten zu unterscheiden:[2]
Beschaffungsbezogene Aufgaben
Einsatzbezogene Aufgaben
Entlohnungsbezogene Aufgaben
Betreuungsbezogene Aufgaben
Entwicklungsbezogene Aufgaben
Freistellungsbezogene Aufgaben
Zu den Einzelaufgaben der Personalverwaltung gehören unter anderem:
Die Personalverwaltung ist aufgrund der Anforderungen und Wünsche der Mitarbeiter bzw. aus gesetzlichen bzw. vertraglichen Veranlassungen erforderlich. Die Tätigkeiten der Personalverwaltung lassen sich funktional in vier Bereiche unterteilen:
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