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Polizist
im Dienst von staatlichen Körperschaften (Staat, Land, Gemeinde) stehende Bedienstete auf dem Gebiet des Sicherheitswesens Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Als Polizist (Polizistin) werden im Dienst von staatlichen Körperschaften (Staat, Land, Gemeinde) stehende Bedienstete auf dem Gebiet des Sicherheitswesens bezeichnet.

Der Begriff Polizist ist ein Oberbegriff für bestimmte Amtsträger. Dabei kann es sich um folgende Berufsgruppen handeln:
- Polizeibeamte
- Polizeiangestellter (Landes- und Bundespolizei)
- Kriminalpolizist
- Polizeivollzugsbeamte (PVB), in Österreich Exekutivbedienstete (EB)
- Wachpolizisten (WaPol)
- Angehörige des freiwilligen Polizeidienstes
- Angestellte oder Bedienstete des Ordnungsamtes, der Ordnungsbehörde oder des Kommunalen Ordnungsdienstes
- Angestellte oder Beamte von kommunalen Polizeibehörden, beispielsweise Kommunalpolizei, Stadtpolizei oder Ortspolizei
- „Freiwilliger“ Polizist
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Siehe auch

- Polizei – einschließlich einer Auflistung der Polizei in verschiedenen Staaten
- Berittene Polizei
- Bundespolizei (Deutschland)
- Cyberpolizist
- Deutsche Volkspolizei (historisch)
- Geheime Staatspolizei (historisch)
- Gewerkschaft der Polizei (Deutschland)
- Interpol
- Islamische Religionspolizei
- Miliz (Polizei)
- Politesse
- Polizeibegriff
- Polizeiuniform (Deutschland)
- Waffengebrauch der Polizei in Deutschland
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Weblinks
Wiktionary: Polizist – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Polizistin – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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