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Canstein (Adelsgeschlecht)

westfälisches Adelsgeschlecht Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Canstein (Adelsgeschlecht)
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(Rabe) von Canstein ist der Name eines alten westfälischen Adelsgeschlechts, das wappen- und stammesgleich mit den Rabe von Pappenheim ist und seinen Namen von Schloss Canstein im östlichen Sauerland herleitet. Das Geschlecht ist möglicherweise edelfreier Herkunft, wird es doch früher als barones et dynastii bezeichnet. Der zur weiterhin bestehenden Althessischen Ritterschaft zählende Teil der Familie ist mittlerweile erloschen.

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Wappen der (Rabe) von Canstein
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Wappen von Marsberg-Canstein
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Geschichte

Zusammenfassung
Kontext

Stammvater des Geschlechts ist der Ritter Rawe de Papenheim, Truchsess des Klosters Corvey, der 1106 erstmals urkundlich erwähnt wird. Die Familie besaß neben dem Erb-Truchsessenamt in Corvey zahlreiche Güter um Warburg sowie die Burggrafschaft (siehe Wartberch) über die Stadt selber. Diese behielt die Familie, bis Warburg 1802 von preußischen Truppen besetzt wurde.

Um 1250 gründete sich eine Nebenlinie, die sich später nach ihrem neuen Besitz, der Kugelsburg bei Volkmarsen, Rabe von Coglenberg nannte. 1339 gab Erzbischof Walram die pfandweise verliehene Kugelsburg und die Stadt Volkmarsen den Brüdern Rabe, Nachkommen des „Rave von Papenheim“, deren Familie seit mindestens 1106 Erb-Truchsesse von Corvey waren. Von 1346 bis 1530 wohnten sie auf der Burg. In dieser Zeit wurde der spätgotische Palas erbaut.

1307 wurde ein weiterer Zweig von Bischof Otto von Paderborn mit der Burg Calenberg auf dem Calenberg bei Warburg belehnt und nannte sich fortan Rabe von Calenberg oder Rave von Calenberg. Beide Linien, die Rabe von Coglenberg und die Rabe von Calenberg sind heute erloschen. Das Aussterben der Rabe von Calenberg im Jahre 1464 war der Anlass zum Ausbruch der siebenjährigen Hessen-Paderbornischen Fehde (1464–1471) zwischen dem Hochstift Paderborn und dem Landgrafen Ludwig II. von Niederhessen.[1]

1342 wurden die Rabe durch Walram von Jülich, Erzbischof von Köln und Herzog von Westfalen und Engern, wieder mit Burg und Herrschaft Canstein belehnt. Dieser Zweig nannte sich nach dem Wiederaufbau der Burg Canstein nach diesem Besitz Rabe von Canstein; im Gegensatz zu den anderen Zweigen der Familie ließ jener den Namensteil „Rabe“ in den kommenden Jahrzehnten fallen. Er findet sich jedoch in der Familie immer wieder als Vorname (Raban) wieder.

1657 wurde die Familie in den erblichen Freiherrenstand erhoben.

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Wappen

  • Blasonierung des Stammwappens: In Silber ein nach rechts schreitender, goldgekrönter, schwarzer Rabe. Auf dem Helm mit schwarz-silbernen Decken steht der Rabe vor einer mit fünf abwechselnd schwarzen und silbernen Federn besteckten silbernen Säule.
  • Blasonierung des Freiherrenwappens: Geviert mit Herzschild, in letzterem in Silber ein nach rechts schreitender, schwarzer, goldgekrönter Rabe (Stammwappen). Felder 1 und 4 in Blau ein schwarzer Marschallstab mit goldenen Beschlägen. Felder 2 und 3 in Silber ein schwarzer Flügel. Zwei Helme: I. auf blau-silbern bewulsteten Helm mit blau-silbernen Helmdecken ein schwarzer Flügel. II. auf gekröntem Helm mit schwarz-silbernen Decken vor einer oben mit schwarz-silbernem Federbusch besteckten silbernen Säule, der Rabe wie im Schild.
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Bekannte Familienmitglieder

Literatur

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Einzelnachweise

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