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Romanistische Beiträge zur Rechtsgeschichte

Sammlung von Beiträgen zum römischen Recht Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Romanistische Beiträge zur Rechtsgeschichte ist der Titel einer Sammlung von Beiträgen zum römischen Recht, die von 1919 bis 1933 im Verlag De Gruyter herausgegeben wurde.

Schnelle Fakten
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Inhalt und Herausgeber

Die Reihe wurde begründet von Ludwig Mitteis, Josef Partsch und Ernst Rabel. Diese gaben auch die ersten drei Hefte heraus. Die Hefte bzw. Bände 4 bis 6 wurden herausgegeben von Rabel und Ernst Levy. An der Reihe mitgearbeitet haben auch Paul Koschaker, Otto Lenel, Fritz Pringsheim, Fritz Schulz, Heinrich Siber, Leopold Wenger und Moriz Wlassak.[1]

Die Reihe ist nach Angabe Mitteis als Sammlung von Beiträgen „zur römischen und sonstigen antiken Rechtsgeschichte“ konzipiert gewesen.[2] Das Inhaltsgebiet umfasste nach Eigenangabe die „Geschichte des römischen, des griechischen und des byzantinischen Rechts“ sowie die „Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter und in der Neuzeit“. Die einzelnen Hefte umfassten jeweils eine abgeschlossene Abhandlung; in der Konzeption waren auch Sammelbände mit mehreren Artikeln geplant.[3]

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Bände

Weitere Informationen Heft, Titel ...
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Einzelnachweise

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