Top-Fragen
Zeitleiste
Chat
Kontext

Tübinger Kommentar

Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Remove ads

Der Tübinger Kommentar (bis zur 30. Aufl. Schönke/Schröder bzw. Schönke-Schröder genannt) ist ein Kommentar zum deutschen Strafgesetzbuch aus dem Verlag C.H. Beck.

Geschichte

Der Kommentar erscheint seit 1942. Begründet wurde er von Adolf Schönke, der auch die 1. bis 6. Auflage bearbeitete. Fortgeführt hat diese Arbeit Horst Schröder von der 7. bis zur 17. Auflage. Schönke ist bereits am 1. Mai 1953, Schröder am 12. September 1973 verstorben.

Der Umbenennung des Werks ging eine Untersuchung des Potsdamer Strafrechtlers Georg Steinberg über die nationalsozialistische Belastung des Erstbearbeiters Schönke voraus, die 2024 erschienen war.[1] Der Bezug zu Tübingen im Titel des Kommentars wurde gewählt, weil Horst Schröder dort gelehrt hatte. Die vier Nachfolgeautoren hatten sich dort habilitiert. Die Namensänderung war bereits in den 1960er-Jahren erwogen, damals aber verworfen worden, weil man das Andenken an Schönke nicht habe gefährden wollen. Das Vorgehen des Verlags folgt dem Vorbild der Umbenennung, wie sie schon bei dem Kommentar Palandt zu Grüneberg (2024) und zuerst bei der Gesetzessammlung Schönfelder zu Habersack (2021) vorausgegangen war.[2]

Remove ads

Zitierweise

Zusammenfassung
Kontext

Inzwischen wird die Kommentierung für verschiedene Abschnitte oder Paragraphen von unterschiedlichen Bearbeitern (siehe unten) übernommen. Zitiert wird eine Stelle aus dem Tübinger Kommentar (bis zur 30. Aufl. Schönke/Schröder) üblicherweise wie folgt:

Bearbeiter in: Tübinger Kommentar (bis 30. Aufl. Schönke/Schröder) § Paragraphennummer Rn. Zahl der Randnummer oder Tübinger Kommentar bzw. Schönke/Schröder-Bearbeiter § Paragraphennummer Rn. Zahl der Randnummer

Remove ads

Literatur

Einzelnachweise

Loading related searches...

Wikiwand - on

Seamless Wikipedia browsing. On steroids.

Remove ads