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Bezeichnung |
Status |
Mindestalter |
Vorgeschrieben für |
Ausstellendes Organ |
Geltungsbereich |
neu: alt:  |
Sportbootführerschein Binnen, Sportbootführerschein See |
amtlich |
14 für Segeln 16 für Motorboote |
das Führen von Sportbooten von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und weniger als 20 m Länge im Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen |
Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDV |
Binnenschifffahrtsstraßen[1] |
| das Führen von Sportbooten mit mehr als 11,03 kW am Propeller im Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen[2] |
Seeschifffahrtsstraßen[1] |
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Kleinschifferzeugnis |
amtlich |
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das gewerbliche Führen von Sportbooten |
Wasser- und Schifffahrtsdirektionen |
Binnenschiffahrtsstraßen |
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Sportküstenschifferschein |
amtlich |
16 |
das gewerbliche Führen von Sportbooten im Küstenbereich[2] |
Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDV |
weltweit im Küstenbereich (bis 12 sm Abstand von der Festlandküste)[1] |
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Sportseeschifferschein |
amtlich |
16 |
das gewerbliche Führen von Sportbooten im küstennahen Seebereich[2] |
zentrale Verwaltungsstelle nach der Sportseeschifferscheinverordnung im DSV im Auftrag des BMDV |
weltweit in küstennahen Seegewässern (bis 30 sm Abstand von der Festlandküste einschließlich der Randmeere)[1] |
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Sporthochseeschifferschein |
amtlich |
18 |
das gewerbliche Führen von Sportbooten auf allen Meeren[2] |
zentrale Verwaltungsstelle nach der Sportseeschifferscheinverordnung im DSV im Auftrag des BMDV |
weltweit auf allen Meeren[1] |
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UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk |
amtlich |
15 |
Beaufsichtigen und Bedienen einer an Bord vorhandenen Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk |
Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDV |
international gültig[1] |
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Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate) |
amtlich |
15 |
Schiffsführer an Bord eines Sportbootes, das mit einer UKW-Seefunkanlage ausgestattet ist |
Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDV |
weltweit[1] |
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Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate) |
amtlich |
18 |
Schiffsführer an Bord eines Sportbootes, das mit einer Seefunkanlage ausgestattet ist |
Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDV |
weltweit[1] |
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Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel |
anerkannt |
16[3] |
alle, die Seenotsignalmittel der Unterklasse T2 erwerben wollen |
Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDV |
Deutschland |
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Traditionsschifferschein |
amtlich |
18 |
alle, die ein Traditionsschiff mit bis zu 55 Metern Länge und mehr als 25 Personen Besatzung gewerblich führen wollen |
zentrale Verwaltungsstelle nach der Sportseeschifferscheinverordnung im DSV im Auftrag des BMDV |
weltweit |
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Bodenseeschifferpatent |
amtlich |
18 |
das Führen von Fahrzeugen mit mehr als 4,4 kW Maschinenleistung oder mit mehr als 12 m² Segelfläche auf dem Bodensee |
Landratsämter Konstanz, Bodenseekreis (Friedrichshafen) oder Lindau |
Bodensee |
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Sportschifferzeugnis |
amtlich |
18 |
das Führen von Sportbooten bis 25 Meter Länge auf Binnenschifffahrtsstraßen |
Wasser- und Schifffahrtsdirektionen |
Binnenschifffahrtsstraßen außerhalb des Rheins |
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Sportpatent |
amtlich |
18 |
das Führen von Sportbooten zwischen 15 und 25 Meter Länge auf dem Rhein |
Wasser- und Schifffahrtsdirektionen |
Rhein |
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Radarpatent |
amtlich |
18 |
das Durchführen von Radarfahrten bei unsichtigem Wetter auf Binnenschifffahrtsstraßen |
Wasser- und Schifffahrtsdirektionen |
Binnenschifffahrtsstraßen |