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Siegmund Nörr

deutscher Jurist, Richter am Bundesgerichtshof Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Siegmund Nörr, auch Sigmund (* 8. März 1901 in Nürnberg; † 7. Juni 1976) war ein deutscher Jurist.

Werdegang

Nach seiner Promotion arbeitete Nörr seit 1. April 1931 als „Hilfsarbeiter“ (wissenschaftliche Hilfskraft) im Bayerischen Justizministerium.[1] Nach der „Verreichlichung“ der deutschen Justiz (1934/1935) wechselte er ins Reichsministerium der Justiz. Dort war er Oberstaatsanwalt (erwähnt 1936),[2] wurde nach Antrag vom 7. Februar 1939[3] beim „Ministerialratsschub“ von April 1939 zum Ministerialrat befördert[4] und leitete das Referat „Arbeitsbeschaffung“.[5] Er beantragte am 15. November 1937 die Aufnahme in die NSDAP und wurde rückwirkend zum 1. Mai desselben Jahres aufgenommen (Mitgliedsnummer 5.388.477).[6]

Nach dem Zweiten Weltkrieg wirkte er als Landgerichtsdirektor in München. Von 1954 bis 1969 war er Richter am Bundesgerichtshof.[7]

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Veröffentlichungen

  • Der künftige Aufbau des Jugendstrafvollzuges, in: Roland Freisler (Hg.), Gedanken über Strafvollzug an jungen Gefangenen, Beiträge zur Rechtserneuerung 1/1936, Berlin
  • Die Rechtsprechung des BGH im Schiffahrtsrecht (ohne Seerecht), in: Versicherungsrecht, Band 60, 870 ff.

Ehrungen

Literatur

Einzelnachweise

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