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Sprecherausschussgesetz
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Das Sprecherausschussgesetz regelt die Vertretung der leitenden Angestellten in Betrieben, die mehr als zehn leitende Angestellte haben.
Es erging 1988 als Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung.
Das Gesetz ist gegliedert in:
- Allgemeine Vorschriften
- Sprecherausschuss, Versammlung der leitenden Angestellten, Gesamt-, Unternehmens- und Konzernsprecherausschuss
- Mitwirkung der leitenden Angestellten
- Besondere Vorschriften
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- Übergangs- und Schlußvorschriften +Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1023) – Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
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Literatur
- Stefan Kramer: Rechtsfragen des Sprecherausschussgesetzes. Frankfurt am Main, Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1993, ISBN 3-631-45856-8.
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