Staatsorganisationsrecht
Teilgebiet des Staatsrechts in Deutschland Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Staatsorganisationsrecht bezeichnet in Deutschland ein Teilgebiet des Staatsrechts. Es regelt Aufbau und Funktionsweise der Staatsorgane.
Neben den Grundrechten ist das Staatsorganisationsrecht üblicherweise der zweite Hauptteil moderner Verfassungen (siehe auch: Staatsorganisation).
Zum Staatsorganisationsrecht gehören:
sowie weitere Gesetze.
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