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UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement
Regelwerk zur Klassifizierung europäischer Fußballstadien Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Durch das UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement werden die Kriterien festgelegt, um europäische Fußballstadien zu klassifizieren. Es gibt vier Kategorien: 1, 2, 3 und 4. Zuständig für die Klassifizierung sind die entsprechenden Landesverbände. Sie haben Stadien, in denen Spiele eines internationalen Wettbewerbs ausgetragen werden sollen, zu inspizieren und anhand der Kriterien Stadionzertifikate auszustellen, die an die UEFA-Administration zu übermitteln sind.
In Deutschland wird die Klassifizierung gemeinsam von DFB und DFL vorgenommen. Dazu wurde ein „Stadionhandbuch – Anforderungen an Fußballstadien in baulicher, infrastruktureller, organisatorischer und betrieblicher Hinsicht“ entwickelt, welches in weiten Teilen auf das UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement Bezug nimmt. Vor Einführung des UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglements im Jahr 2006 benannte die UEFA Fünf-Sterne-Stadien und Vier-Sterne-Stadien. Die Auszeichnung als Fünf-Sterne-Stadion war Voraussetzung, damit in einem Stadion ein Champions-League-Finale ausgetragen werden kann. Um ein UEFA-Pokal-Finale (heute UEFA Europa League) austragen zu können, musste ein Stadion mindestens als Vier-Sterne-Stadion klassifiziert sein. Trotz dieser Bedeutung der Auszeichnung gab es von Seiten der UEFA keine offizielle Liste der ausgezeichneten Stadien.
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Kriterien
Zusammenfassung
Kontext
Im Stadioninfrastruktur-Reglement finden sich eine Vielzahl von Anforderungen, die von Stadien jeder Kategorie erfüllt werden müssen. Beispielsweise müssen Parkplätze für die beiden Mannschaftsbusse vorhanden sein. Stadien der Kategorie 4 wurden früher als Elitestadion bezeichnet. Im Folgenden sind die Anforderungen aufgeführt, die je nach Stadionkategorie unterschiedlich sind:
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Im Rahmen einer Erprobung sind seit der Saison 2022/23 in den Stadien in Deutschland, Frankreich und England für Spiele in der Gruppenphase sowie für das Achtelfinale, das Viertelfinale und das Halbfinale auch Stehplätze erlaubt. In der Saison 2023/24 kamen Italien und Spanien hinzu. Seit der Saison 2024/25 ist dies auch in den Niederlanden, Belgien, Schottland, Portugal und Österreich möglich.[1][2]
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Wettbewerbe
Zusammenfassung
Kontext
Nach dem Reglement der UEFA Champions League und der UEFA Europa League mussten die Stadien bis einschließlich der Saison 2020/21 in der ersten und zweiten Qualifikationsrunde mindestens die Kriterien der Kategorie 2 erfüllen. Infolge der Neuordnung der europäischen Wettbewerbe gilt dies seit der Saison 2021/22 für die UEFA Champions League und die UEFA Conference League. In der Europa League sind diese Qualifikationsrunden weggefallen.
In der dritten Qualifikationsphase muss es mindestens der Kategorie 3 entsprechen, für die Play-off-Entscheidungsspiele wird in der Europa League und Conference League ein Stadion der Kategorie 3 benötigt, in der Champions League ein Stadion der Kategorie 4. Für die folgenden Spiele bis einschließlich Halbfinale wird die Kategorie 4 benötigt. Die Endspiele müssen auf Stadien der Kategorie 4 mit Naturrasen stattfinden, es können zudem weitere Voraussetzungen gefordert werden.[3][4][5][6][7][veraltet]
Der UEFA Super Cup muss in einem Stadion ausgetragen werden, das die infrastrukturellen Kriterien der Kategorie 3 erfüllt.[8] Bei der U21-Europameisterschaft müssen die Stadien für den Qualifikationswettbewerb die Anforderungen der Kategorie 2 erfüllen. Die Endrunde erfordert Stadien der Kategorie 3.[9] Die Spiele der UEFA Women’s Champions League ab der Qualifikationsrunde bis einschließlich Halbfinale können in Stadien der Kategorie 1 ausgetragen werden. Das Endspiel erfordert mindestens Kategorie 2.[10] Die UEFA kann in besonderen Härtefällen und auf begründeten Antrag Ausnahmen im Hinblick auf die geforderten Kriterien bewilligen. Diese Ausnahmen können entweder für einzelne oder mehrere Spiele oder aber für die gesamte Dauer des Wettbewerbs bewilligt werden.
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Weblinks
- UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement. (PDF; 2,2 MB) Ausgabe 2018. In: UEFA.com. Union of European Football Associations, 2018, S. 32 .
- UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement. (PDF; 1,0 MB) Ausgabe 2010. In: UEFA.com. Union of European Football Associations, 2010, S. 32 (veraltetes Reglement, ersetzt durch 2018).
Einzelnachweise
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