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Gesetzestext Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne beinhaltet.
Basisdaten | |
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Titel: | Strafprozessordnung[1] |
Abkürzung: | StPO |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Rechtspflege, Strafverfahrensrecht |
Fundstellennachweis: | 312-2 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 1. Februar 1877 (RGBl. S. 253) |
Inkrafttreten am: | 1. Oktober 1879 |
Neubekanntmachung vom: | 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, ber. S. 1319) |
Letzte Änderung durch: | Art. 3 G vom 30. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 255 vom 2. August 2024) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
3. August 2024 (Art. 7 G vom 30. Juli 2024) |
GESTA: | E001 |
Weblink: | Text der StPO |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Kodifikationen der Reichsstrafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes, die zusammen mit der Konkursordnung (heute Insolvenzordnung) und der Zivilprozessordnung am 1. Oktober 1879 als sogenannte Reichsjustizgesetze in Kraft getreten sind, bildeten den Abschluss in der Überwindung des gemeinrechtlichen Inquisitionsprozesses hin zum modernen Strafprozess. Seit ihrem Inkrafttreten wurde die Strafprozessordnung vielfach, auch strukturell geändert. Die zunächst zurückhaltende Änderungspraxis entwickelte sich mit der Zeit, vor allem seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland zu einer expansiven „Novellierungsgesetzgebung“.[2]
In der Deutschen Demokratischen Republik galt nach Gründung 1949 zunächst auch die Strafprozessordnung von 1877 in Teilen weiter. 1952 wurde dann eine eigene Strafprozessordnung erlassen.[3] 1957 wurden das Strafrechtsergänzungsgesetz[4] und das Strafregistergesetz erlassen.[5] 1962 folgte eine weitere Ergänzung des Strafgesetzbuches (Militärstrafgesetz).[6] 1968 wurde ein eigenes Strafgesetzbuch (StGB) erlassen[7] und die Strafprozessordnung (StPO) sowie das Strafregistergesetz neu gefasst.[8] Seit der deutschen Wiedervereinigung 1990 gilt auch im Beitrittsgebiet die Strafprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Die StPO ist Teil des formellen Strafrechts, während das materielle Strafrecht vor allem im Strafgesetzbuch geregelt ist, und trat in der ersten Fassung am 1. Oktober 1879 als Teil der Reichsjustizgesetze in Kraft. Die Strafprozessordnung kommt nur bei repressiven Maßnahmen (Strafverfolgung) zur Anwendung. Bei präventiven Maßnahmen der Polizei gelten die jeweiligen Landesgesetze (Polizeirecht, Ordnungsrecht, Gefahrenabwehr).
Die StPO umfasst insgesamt acht Bücher. Das erste bis sechste Buch betreffen das Erkenntnisverfahren, das siebte die Strafvollstreckung und die Kosten des Verfahrens, das achte den Schutz und die Verwendung von Daten.
Die Strafprozessordnung ist wie viele deutsche Gesetze (allerdings nicht explizit) mit einem allgemeinen Teil und einem besonderen, nach dem Verlauf des Verfahrens geordneten Teil gestaltet. Besondere Vorschriften umfassen auch das Opfer einer Straftat („Verletzter“), besondere Verfahrensarten (Strafbefehl, Sicherungsverfahren, beschleunigtes Verfahren etc.) und die Strafvollstreckung sowie das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister.
Die Strafprozessordnung bindet die öffentliche Gewalt bei den Ermittlungen zu Straftaten. Die Strafprozessordnung ist ein Bundesgesetz. Daneben ist zum Inkrafttreten das Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung (EGStPO) erlassen worden.
Flankiert wird die Strafprozessordnung durch Vorschriften im Gerichtsverfassungsgesetz, im Jugendgerichtsgesetz (für das Jugendstrafrecht), das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, die Abgabenordnung sowie für bestimmte Verfahrenshandlungen auch die Zivilprozessordnung. Besonders hervorzuheben sind auch die anzuwendenden Verwaltungsvorschriften, namentlich die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV). Für die Strafvollstreckung treten die Strafvollstreckungsordnung und das Strafvollzugsgesetz hinzu.
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