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Technische Regeln für Gefahrstoffe

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Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) gehören zu den bundesdeutschen Technischen Regeln für den gewerblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie sollen den aktuellen Stand der Technik, aktuelle Informationen zur Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wiedergeben. Sie werden in den Unterausschüssen des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) erstellt und angepasst und vom AGS beschlossen. Veröffentlicht werden die Technischen Regeln für Gefahrstoffe durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Gemeinsamen Ministerialblatt. Ergänzt werden die Technischen Regeln für Gefahrstoffe durch die TRGS-Reihe 900, in der Arbeitsplatzgrenzwerte, Einstufungen und weitere Beschlüsse des AGS aufgeführt werden.[1]

Zwecks Gefährdungsbeurteilung haben Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu überprüfen, ob Tätigkeiten den Vorgaben der TRGS entsprechen, ein entsprechendes Schutzniveau gewährleistet ist oder wie die Vorgaben der TRGS erreicht werden können.

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Gliederung

001 – 099 Allgemeines, Aufbau und Beachtung
001Das Technische Regelwerk zur Gefahrstoffverordnung – Allgemeines – Aufbau – Übersicht – Beachtung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe[1]
002Übersicht über den Stand der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (aufgehoben 2006)[2]
003Allgemein anerkannte sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und hygienische Regeln (aufgehoben 1998)[2]
100 – 199 Begriffsbestimmungen
101Begriffsbestimmungen (aufgehoben 2007)[2]
102Technische Richtkonzentration (TRK) für gefährliche Stoffe (aufgehoben 2006)[2]
150Unmittelbarer Hautkontakt mit Gefahrstoffen, die durch die Haut resorbiert werden können – Hautresorbierende Gefahrstoffe (aufgehoben 2006)[2]
200 – 299 Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen
200Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen (aufgehoben 2017)[3]
201Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen[4]
220Sicherheitsdatenblatt (aufgehoben 2007)[2]
220Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern[5]
222Verzeichnis der Gefahrstoffe „Gefahrstoffverzeichnis“ (aufgehoben 1999)[2]
300 – 399 Arbeitsmedizinische Vorsorge
300Sicherheitstechnik (aufgehoben 2009)[2]
400 – 499 Gefährdungsbeurteilung
400Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen[6]
401Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen[7]
402Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition[8]
403Bewertung von Stoffgemischen in der Luft am Arbeitsplatz (aufgehoben 2008)[2]
404Bewertung von Kohlenwasserstoffdämpfen in der Luft am Arbeitsplatz (nur Kohlenstoff- und Wasserstoffhaltig) (aufgehoben 1997)[2]
406Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege[9]
407Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung[10]
410Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B[11]
420Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition[12]
430Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen[13]
440Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Ermitteln von Gefahrstoffen und Methoden zur Ersatzstoffprüfung (aufgehoben 2008)[2]
450Umgang mit Gefahrstoffen im Schulbereich (aufgehoben 1998)[2]
451Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich (aufgehoben 1999)[2]
460Vorgehensweise zur Ermittlung des Standes der Technik[14]
500 – 599 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
500Schutzmaßnahmen beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, die nicht in Anhang II der GefStoffV aufgeführt sind (aufgehoben 1994)[2]
500Schutzmaßnahmen[15]
503Strahlmittel (aufgehoben 1995)[2]
504Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub (aufgehoben 2019)[2]
505Blei[16]
507Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern[17]
509Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter[18]
510Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern[19]
511Ammoniumnitrat[20]
512Begasungen[21]
513Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd[22]
514Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern (aufgehoben 2010)[2]
515Lagern brandfördernder Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern (aufgehoben 2010)[2]
516Antifouling-Farben (aufgehoben 2006)[2]
517Asbest – Herstellen und Verwenden (aufgehoben 1995)[2]
517Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen[23]
518Elektroisolierflüssigkeiten, die mit PCDD oder PCDF verunreinigt sind (aufgehoben 2006)[2]
519Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten[24]
520Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle[25]
521Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle[26]
522Raumdesinfektion mit Formaldehyd[27]
523Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen[28]
524Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen[29]
525Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung[30]
526Laboratorien[31]
527Tätigkeiten mit Nanomaterialien[32]
528Schweißtechnische Arbeiten[33]
529Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas[34]
530Friseurhandwerk[35]
531Feuchtarbeit (aufgehoben 2006)[2]
540Sensibilisierende Stoffe (aufgehoben 2008)[2]
551Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material[36]
552Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kat 1A und 1B[37]
553Holzstaub[38]
554Abgase von Dieselmotoren[39]
555Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten[40]
557Dioxine[41]
558Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle[42]
559Quarzhaltiger Staub[43]
560Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben[44]
561Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen[45]
600 – 699 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren
600Substitution[46]
601Ersatzstoffe für Asbest (aufgehoben 1994)[2]
602Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen – Zinkchromate und Strontiumchromat als Pigmente für Korrosionsschutz – Beschichtungsstoffe (aufgehoben 2022)[2]
603Benzidin – Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen (aufgehoben 1994)[2]
6044-Nitrodiphyenyl – Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen (aufgehoben 1994)[2]
6054-Aminodiphenyl – Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen (aufgehoben 1994)[2]
6062-Naphthylamin – Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen (aufgehoben 1994)[2]
607Formaldehyd – Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen (aufgehoben 1994)[2]
608Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für Hydrazin in Wasser- und Dampfsystemen[47]
609Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für Methyl- und Ethylglykol sowie deren Acetate (aufgehoben 2022)[2]
610Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich[48]
611Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können[49]
612Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für dichlormethanhaltige Abbeizmitteln (aufgehoben 2013)[2]
613Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für chromathaltige Zemente und chromathaltige zementhaltige Zubereitungen (aufgehoben 2006)[2]
614Verwendungsbeschränkungen für Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können[50]
615Verwendungsbeschränkungen für Korrosionsschutzmittel, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können[51]
616Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für polychlorierte Biphenyle (PCB) (aufgehoben 2006)[2]
617Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden[52]
618Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen für Chrom(VI)-haltige Holzschutzmittel (aufgehoben 2022)[2]
619Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle[53]
700 – 899 Brand- und Explosionsschutz
710Biomonitoring (aufgehoben 2012)[2]
720Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines[54]
721Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung[55]
722Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische[56]
723Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische[57]
724Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken[58]
725Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen[59]
727Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen[60]
741Organische Peroxide[61]
745Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren[62]
746Ortsfeste Druckanlagen für Gase[63]
751Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen[64]
800Brandschutzmaßnahmen[65]
900 – 999 Grenzwerte, Einstufungen, Begründungen und weitere Beschlüsse des AGS
900Arbeitsplatzgrenzwerte[66]
901Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz (aufgehoben 2010)[2]
903Biologische Grenzwerte (BGW)[67]
905Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe[68]
906Begründungen zur Bewertung von Stoffen der TRGS 905 (aufgehoben 2001)[2]
Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV[69]
907Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen[70]
908Begründungen zur Bewertung von Stoffen der TRGS 907 (aufgehoben 2001)[2]
910Begründungen für die Einstufung der krebserzeugenden Gefahrstoffe in die Gruppen I, II oder III der Liste des Anhanges II Nr. 1.1 Gefahrstoffverordnung (aufgehoben 2001)[2]
Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen[71]
953Empfehlung zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Umgang mit Styrol (aufgehoben 1996)[2]
954Empfehlungen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von § 15a Abs. 1 GefStoffV für den Umgang mit asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und Erzeugnissen in Steinbrüchen (aufgehoben 2007)[2]
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Einzelnachweise

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