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Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Verfassungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist das 1947 gegründete Verfassungsgericht und das höchste Gericht des Landes Rheinland-Pfalz. Es ist neben dem Landtag und der Landesregierung von Rheinland-Pfalz ein gleichberechtigtes Verfassungsorgan. Als „Hüter“ der Verfassung für Rheinland-Pfalz unterliegt ihm die letztverbindliche Auslegung der Verfassung.

Schnelle Fakten Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz — VerfGH RhPf —, Staatliche Ebene ...
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Sitz des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz im Neuen Justizzentrum Koblenz
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Zuständigkeit

Seine Aufgabe ist die Überwachung aller Tätigkeiten der öffentlichen Gewalt (Legislative, Exekutive, Judikative) des Landes auf Einhaltung der Bestimmungen der Verfassung für Rheinland-Pfalz. Der Verfassungsgerichtshof legt die Landesverfassung hierbei letztverbindlich aus. Es wird jedoch nur auf Antrag in den in der Landesverfassung vorgesehenen Fällen tätig. Die wichtigsten Klagearten sind in der Praxis die Verfassungsbeschwerde, das Normenkontroll- und das Organstreitverfahren. Verfahrensregelungen ergeben sich aus der Landesverfassung und aus dem Landesgesetz über den Verfassungsgerichtshof.[1][2]

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Sitz, Personal und Organisation

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Sitz des Gerichtshofes ist Koblenz. Er ist im Gebäude des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz untergebracht, über dessen Geschäftsstellen auch der Verfassungsgerichtshof seine Verfahren abwickelt.

Präsident des Verfassungsgerichtes ist Lars Brocker, der in Personalunion außerdem als Präsident des Oberverwaltungsgerichtes fungiert. Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes sowie des Oberverwaltungsgerichtes ist Ulrich Mildner.

Als Richter gehören dem Verfassungsgerichtshof zunächst der Präsident und drei weitere Berufsrichter, ferner fünf weitere Mitglieder, die keine Befähigung zum Richteramt haben müssen, an. Diese gelten als die ordentlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes. Als stellvertretende Mitglieder gehören dem Verfassungsgerichtshof außerdem der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichtes als Stellvertreter des Präsidenten, drei weitere Berufsrichter und fünf weitere Mitglieder an. Außer dem Präsidenten des Gerichts und dem Vizepräsidenten werden die ordentlichen und die stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vom Landtag für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Es ist eine Zustimmung von jeweils zwei Dritteln für die Wahl notwendig. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.[3]

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Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs

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Aktuelle Mitglieder

Weitere Informationen Name, Mitglied seit ...

Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs

Weitere Informationen Name (Lebensdaten), Tätigkeit ...
Lars BrockerKarl-Friedrich MeyerJürgen PiwowarskyHeribert BickelGerhard Meyer-HentschelAdolf SüsterhennErnst Biesten

Ehemalige Mitglieder

Siehe auch Kategorie:Richter (Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz)

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Einzelnachweise

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