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Verfassungsgerichtshof von Rumänien
das rumänische Verfassungsgericht Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der Verfassungsgerichtshof von Rumänien (rumänisch Curtea Constituțională a României, Abkürzung: CCR) ist das Verfassungsgericht Rumäniens. Der Gerichtshof entscheidet darüber, ob die von den rumänischen Behörden erlassenen Gesetze, Verordnungen oder sonstigen Rechtsvorschriften mit der Verfassung vereinbar sind.
Neun Richter werden jeweils für neun Jahre ernannt.[1] Jeweils ein Drittel von ihnen werden vom Staatspräsidenten ernannt sowie von der Abgeordnetenkammer und vom rumänischen Senat gewählt.
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Zuständigkeiten
Zusammenfassung
Kontext
Gemäß Artikel 146 der rumänischen Verfassung übt das Verfassungsgericht folgende Befugnisse aus:[2]
- Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen vor deren Verkündung auf Antrag des Präsidenten Rumäniens, des Präsidenten einer der beiden Kammern des Parlaments, der Regierung, des Obersten Gerichtshofs, von mindestens 50 Abgeordneten oder mindestens 25 Senatoren sowie von Amts wegen über Initiativen zur Änderung der Verfassung
- Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Geschäftsordnung des Parlaments auf Antrag des Präsidenten einer der beiden Kammern, einer Fraktion oder von mindestens 50 Abgeordneten oder mindestens 25 Senatoren
- Entscheidung über vor Gericht vorgebrachte Einwände hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit von Gesetzen und Verordnungen
- Überwachung der Einhaltung des Verfahrens zur Wahl des Präsidenten Rumäniens und Bestätigung der Wahlergebnisse
- Feststellung der Umstände, die eine vorübergehende Ausübung des Amtes des Präsidenten Rumäniens rechtfertigen, und dem Parlament und der Regierung über seine Feststellungen Bericht zu erstatten
- Abgabe eines Gutachten über den Vorschlag zur Amtsenthebung des Präsidenten Rumäniens
- Überwachung der Einhaltung des Verfahrens für die Organisation und Durchführung eines Referendums und Bestätigung dessen Ergebnis
- Überprüfung der Einhaltung der Voraussetzungen für die Ausübung der Gesetzgebungsinitiative durch die Bürger
- Entscheidung über Einwände gegen die Verfassungsmäßigkeit einer politischen Partei
- Wahrnehmung weitere Aufgaben, die im Organgesetz des Gerichtshofs festgelegt sind
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Geschichte
Das Gericht wurde 1992 gegründet. Es hat seinen Sitz in der Hauptstadt Bukarest im dortigen Parlamentspalast.
Die Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs werden je für zunächst drei Jahre ernannt, können aber länger im Amt bleiben:
- 1992–1995: Vasile Gionea
- 1995–1998: Ioan Muraru
- 1998–2001: Lucian Mihai
- 2001–2004: Nicolae Popa
- 2004–2010: Ioan Vida
- 2010–2016: Augustin Zegrean
- 2016–2022: Valer Dorneanu[3]
- 2022–2025: Marian Enache[1]
- seit 2025: Elena-Simina Tănăsescu[4]
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Siehe auch
Literatur
- Dimitrios Parashu: Der rumänische Verfassungsgerichtshof in Theorie und Praxis. Nomos, Baden-Baden 2021, ISBN 978-3-7489-2728-0, doi:10.5771/9783748927280 (nomos-elibrary.de [abgerufen am 3. Oktober 2021]).
- Monica Vlad: Die Entwicklung des Verfassungsrechts in Rumänien. In: osteuropa recht. Band 63, Nr. 3, 2017, ISSN 0030-6444, S. 256–270, doi:10.5771/0030-6444-2017-3-256 (nomos-elibrary.de [abgerufen am 3. Oktober 2021]).
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Weblinks
Einzelnachweise
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