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Verordnung über Luftfahrtpersonal
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Die Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) regelte die Ausbildung und Lizenzierung von Luftfahrtpersonal in Deutschland. Nach Einführung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 (EU-FCL) am 8. April 2015 wird dieses Gebiet weitgehend auf EU-Ebene geregelt und die zugehörigen Lizenzen wurden in Lizenzen nach EU-FCL-Recht umgeschrieben. Gleichzeitig sind die meisten Paragraphen der LuftPersV weggefallen.
Noch von der LuftPersV geregelt bleiben die Ausbildung und Lizenzierung bei Luftsportgeräten, Flugmodellen, Flugingenieuren.
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Siehe auch
Weblinks
- Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) in aktueller und früheren Fassungen
- JAR-FCL1 deutsch (pdf; 1,7 MB) ( vom 7. September 2012 im Internet Archive) Teilweiser Nachfolger zur LuftPersV
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