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Zollamtlich überwachter Versandschein

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Ein zollamtlich überwachter Versandschein – auch Versandbegleitschein[1] genannt – ist ein Begleitpapier beim grenzüberschreitenden Warentransport. Mit „grenzüberschreitend“ ist hier die Überschreitung einer Zollgrenze gemeint.

Eine Überwachung des Verbleibs des Versandscheins durch die Zollbehörden der verschiedenen Staaten erfolgt unter anderem allein schon deshalb, da viele zollgrenzüberschreitenden Warentransporte steuern- und abgabenrechtlich relevant sind.[1] Innerhalb einer Freihandelszone hingegen, wo keine Zollgrenze verläuft, dürfen Wirtschaftsbeteiligte unabhängig von den Zollbehörden grundsätzlich frei über ihre Waren verfügen; und dort gibt es keine zoll- und handelsbedingten Steuern und Abgaben auf deren Warenbewegung. Maßgebend ist stets die zoll- und handelsrechtliche Vertragslage.

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Versandverfahren

Zusammenfassung
Kontext

Je nach Art des Versandverfahrens wird dieses von einem entsprechenden Zollpapier begleitet. In elektronischen Verfahren kann das Dokument jedoch entfallen.

Unions-/gemeinsames Versandverfahren - Versandbegleitdokument

Das UVV/gemVV wird grundsätzlich elektronisch über das New Computerized Transit System (kurz: NCTS; in Deutschland mit ATLAS umgesetzt) abgewickelt. Dabei kann ein Versandbegleitdokument (kurz: VBD) erstellt werden und die Ware begleiten. Es genügt jedoch, den Strichcode der Master Reference Number des Versandvorgangs bereit zu halten.

Sollten NCTS lokal oder EU-weit oder die Zollsoftware des Wirtschaftsbeteiligten ausfallen, wird das Betriebskontinuitätsverfahren angewandt. In diesem Fall wird muss ein VBD die Ware begleiten. Dieses kann elektronisch oder handschriftlich ausgefüllt werden und wird von der Zollstelle mit einer VAB-Nr. (Nr. aus dem Versandscheinausfertigungsbuch) versehen und abgestempelt. Entsprechende Verfahrensvereinfachungen sind mittels Bewilligung möglich. Im Betriebskontinuitätsverfahren kann alternativ (noch) das Einheitspapier verwendet werden.

Historisch existierte neben dem VBD noch das Versandbegleitdokument-Sicherheit (VBD-S) für die Kombination des Versandverfahrens mit der Summarische Ein- oder Ausgangsanmeldung.

TIR-Verfahren - Carnet TIR

Im TIR-Verfahren muss die Waren von einem als Carnet TIR bezeichneten Heft (auf Französisch Carnet) begleitet werden. Für Beförderungen im Gebiet des New Computerized Transit Systems (kurz: NCTS) kann zusätzlich auch ein Versandbegleitdokument erstellt werden. Beim Ausfall von NCTS ist jedoch auf das Versandbegleitdokument zu verzichten.

ATA-Verfahren - Carnet ATA

Auch im ATA-Verfahren wird ein Carnet verwendet, das anders als bei TIR für verschiedene Zollverfahren verwendet wird.

NATO-Truppenstatut - Formblatt 302

Das Formblatt 302 – auch Vordruck 302 genannt – ist das Zollpapier für Waren der NATO-Streitkräfte und wird für verschiedene Zollverfahren verwendet.

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Zollrechtlicher Status von Gütern und Waren auf dem Zollgebiet der EU

Alle Güter und Waren werden gemäß Zollkodex der Union (Verordnung (EU) Nr. 952/2013) zwei Arten von zollrechtlichem Status zugeordnet, nämlich dem „Status der Unionsware[2] sowie dem „Status der Nicht-Unionsware“.[3]

Angaben auf dem Versandschein

In Versandscheinen können je nach Art und Zollgebiet verscheidene Daten gefordert werden, z. B.:

  • Versender/Empfänger
  • Gesamtanzahl von Positionen
  • Gesamtanzahl von Packstücken (Kolli)
  • Versendeland/Bestimmungsland
  • Kennzeichen des Beförderungsmittel/ggf. auch Auflieger oder Anhänger und Zulassungsland
  • AWB-Nr., Stückzahl, Gewicht,
  • Zolltarifnummer
  • Gesamtgewicht (Rohmasse)
  • Nummer des Hauptverpflichteten
  • Abgangs-/Bestimmungszollstelle
  • Anzahl der Verschlüsse (Tyden Seal – Zollplombe) (wenn nicht durch Nämlichkeitssicherung z. B. Handelsrechnung, Packliste o. Ä. gesichert wird)
  • letzter Tag der Frist

Siehe auch

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Einzelnachweise

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