deutsche Organisation Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Wehrdienstgericht werden in Deutschland zusammenfassend die Bundesgerichte bezeichnet, die über Rechtssachen der Wehrdisziplinarordnung (WDO) und Wehrbeschwerdeordnung (WBO) entscheiden.[1] Dies sind:
Historisch bestanden zudem folgende Wehrdienstgerichte:
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