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Zentrale Bußgeldstelle

Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten auf Stadt- Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Zentrale Bußgeldstellen sind in Deutschland für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten für eine größere Verwaltungseinheit (meist auf Landesebene) zuständig.

Allgemein üblich ist die Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten auf Stadt-, Kreis- und Ortsebene. Die Zentralen Bußgeldstellen bilden hier eine Ausnahme.

Landesweite Zentrale Bußgeldstellen sind eingerichtet in:

Bundesweite Zentrale Bußgeldstelle:

  • Bund: Die Bundespolizei hat eine Zentrale Bußgeldstelle zur Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten beim Bundespolizeipräsidium in Potsdam eingerichtet. In der Abteilung 7 des Bundespolizeipräsidiums werden an den Dienstorten Schwandorf und Halle (Saale) Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und von den Bundespolizeidirektionen und -inspektionen übermittelte Verfahren weiterbearbeitet. Dabei verfolgt und ahndet die Bundespolizei gemäß § 13 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, u. a. Ordnungswidrigkeiten nach AufenthG, PassG, EBO und OWiG.

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