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Notenwart
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Notenwart (Deutsch)
Substantiv, m
Worttrennung:
- No·ten·wart, Plural: No·ten·war·te
Aussprache:
- IPA: [ˈnoːtn̩ˌvaʁt]
- Hörbeispiele:
Notenwart (Info)
Bedeutungen:
- [1] Person, die bei einer Band, einem Chor oder dergleichen für die Beschaffung und Aufbewahrung von Notenblättern zuständig ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Note und Wart mit dem Fugenelement -n
Oberbegriffe:
- [1] Wart
Beispiele:
- [1] Vor Beginn der Probe verteilt der Notenwart die Notenblätter, und nach der Probe sammelt er sie wieder ein.
Übersetzungen
[1] Person, die für die Beschaffung und Aufbewahrung von Notenblättern zuständig ist
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Notenwart“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Notenwart“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Notenwart“
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