An-Institut
organisatorisch und rechtlich eigenständige, einer deutschen Hochschule angegliederte Forschungseinrichtung / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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An-Institut ist eine Bezeichnung für „rechtlich selbstständige Einrichtungen an [deutschen] Hochschulen, die zwar organisatorisch, personell und räumlich mit diesen verflochten sind, ohne jedoch einen integralen Bestandteil der jeweiligen Hochschule zu bilden“ (Bundesministerium für Bildung und Forschung: Bundesbericht Forschung 2004).[1] Sie sind somit zu unterscheiden von den Instituten als Untergliederungen der Hochschule sowie auch von den Instituten der wissenschaftlichen Organisationen.