Auftrag
Aufforderung an eine andere Person, eine bestimmte Handlung vorzunehmen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Auftrag?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
ZEIGE ALLE FRAGEN
Dieser Artikel befasst sich mit dem Auftrag als juristischem Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe Auftrag (Begriffsklärung).
Der Auftrag ist in der Rechtswissenschaft ein Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer, bei dem sich letzterer verpflichtet, das ihm übertragene Geschäft unentgeltlich zu besorgen.