Gruppe (Parlament)
Zusammenschluss mehrerer Abgeordneter eines Parlaments / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt Gruppen als Zusammenschluss fraktionsloser Parlamentarier. Für fraktionsübergreifende Zusammenschlüsse von Abgeordneten siehe Parlamentarische Gruppe.
Eine Gruppe ist ein Zusammenschluss mehrerer Abgeordneter eines Parlaments, insbesondere im Deutschen Bundestag, deren Anzahl die Mindestgröße einer Fraktion nicht erreicht. Die Rechte einer Gruppe sind in der Regel gegenüber einer Fraktion eingeschränkt, die Gruppe hat aber mehr Rechte als fraktionslose Abgeordnete.
Im Deutschen Bundestag bestehen Stand 2. Februar 2024 zwei Gruppen, die Gruppe Die Linke mit 28 Abgeordneten und die Gruppe BSW mit zehn Abgeordneten. In den deutschen Landesparlamenten bestehen zwei Gruppen, die Gruppe FDP in Thüringen sowie die Gruppe BVB/FW in Brandenburg.[1]