Vorläufiger Reichswirtschaftsrat
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Der Vorläufige Reichswirtschaftsrat (VRWiR) wurde am 4. Mai 1920[1] gegründet. Er war zunächst ein vorläufiger Ersatz für den in Art. 165[2] der Weimarer Verfassung vorgesehenen Reichswirtschaftsrat. Zur Ausfüllung dieses Verfassungsauftrags kam es jedoch nie. Der vorläufige Reichswirtschaftsrat bestand bis zur Auflösung durch die nationalsozialistische Regierung am 31. März 1934.[3]