Aktivlegitimation
Begriff aus dem Zivilprozessrecht in Deutschland / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel erläutert die Legitimation im prozessrechtlichen Zusammenhang; zu anderen Bedeutungen siehe Legitimation.
Die Aktivlegitimation (auch Sachlegitimation oder Sachbefugnis genannt)[1] ist ein Begriff aus dem Prozessrecht. Sie ist von der Prozessführungsbefugnis zu unterscheiden.[2][3][4]