Bruttoanlageinvestition
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Die Bruttoanlageinvestitionen bilden in der Volkswirtschaftslehre zusammen mit den Vorratsveränderungen die Bruttoinvestitionen in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung VGR. Sie erfassen nach dem Bruttokonzept den Wert des Nettozugangs (Erwerb und selbst erstellte Anlagen abzüglich der Veräußerungen = Reinvermögensänderung[1]) an produzierten und nicht-produzierten (Grund und Boden) Sachanlagen nicht-finanzieller Art und immateriellen Anlagegütern[2] ohne Berücksichtigung der Wertminderungen, welche von inländischen[3] Personen und Institutionen[4] erworben wurden, um sie länger als ein Jahr im Produktionsprozess einzusetzen.[5] Da ein vollständiger Nachweis der Transaktionen mit gebrauchten Anlagen zwischen den investierenden Wirtschaftsbereichen mangels statistischer Unterlagen nicht möglich ist, können die Anlageinvestitionen nach Wirtschaftsbereichen nur auf Grundlage neuer Anlagen dargestellt werden.[6]