Bürgervorsteher
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Der Bürgervorsteher ist der Vorsitzende der Gemeindevertretung in Gemeinden mit hauptamtlichem Bürgermeister in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. In den kreisfreien Städten und Städten über 20.000 Einwohnern ist auch die Bezeichnung Stadtpräsident möglich. In den Hansestädten Lübeck, Wismar, Rostock, Stralsund und Greifswald heißt das entsprechende Amt Präsident der Bürgerschaft und in Bad Oldesloe wird es Bürgerworthalter genannt.[1]
In Hannover gab es zudem das Bürgervorsteherkollegium.[2]