Expertenrat
gewähltes Verfassungsorgan der Islamischen Republik Iran / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel befasst sich mit einem Verfassungsorgan im Iran. Für Expertenräte allgemein siehe Gremium. Für den Expertenrat für Klimafragen in Deutschland siehe dort. Für den Corona-Expertenrat der Bundesregierung siehe dort.
Der Expertenrat (persisch مجلس خبرگان رهبری Madschles-e Chebregan-e rahbari, DMG Maǧles-e ḫebregān-e rahbarī, ‚Expertenrat der Führung‘)[1] ist ein Verfassungsorgan der Islamischen Republik Iran und hat die Aufgabe, nach Art. 111 der iranischen Verfassung den Revolutionsführer zu wählen und zu überwachen.[2] Die 88[3][4] Mitglieder des Expertenrates werden vom Wächterrat auf ihre Übereinstimmung mit der iranischen Verfassung und den islamischen Lehren überprüft, zur Wahl zugelassen und alle 8 Jahre vom Volk gewählt.