Gemeinsame Berufung
Zusammenwirken einer Hochschule und einer außerhochschulischen Forschungseinrichtung bei der Berufung einer Professur / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Eine gemeinsame Berufung beschreibt das Zusammenwirken einer Hochschule und einer außerhochschulischen Forschungseinrichtung bei der Berufung einer Professur. Diese ist mit einer Leitungsposition an der außerhochschulischen Einrichtung verbunden. Gemeinsame Berufungen haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen und erfolgen entlang teils sehr unterschiedlicher Modelle.
Laut Gemeinsamer Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern, die zentrale Teile der außerhochschulischen Forschung in Deutschland über den Pakt für Forschung und Innovation (PFI) fördert, ermöglichen gemeinsame Berufungen „in besonderer Weise eine Vernetzung der hochschulischen und der außerhochschulischen Forschung. Dies hat positive Effekte insbesondere auf die Steigerung der wissenschaftlichen Exzellenz der beteiligten Hochschulen und Forschungseinrichtungen, auf die Entwicklung regionaler Kompetenznetzwerke und Cluster sowie auf die Promotions- und Nachwuchsförderung.“[1]
In Berlin ist für gemeinsam Berufene auch die Bezeichnung Sektoral-Professur (S-Professur) üblich.[2]