Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule
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Das Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule vom Mai/Juni 1946 war die rechtliche Basis der Umformung des Schulsystems in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) hin zu einer von der SED beherrschten Einheitsschule in einem zentralisierten Schulsystem. Das Gesetz wurde mit dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik vom 2. Dezember 1959 aufgehoben.[1]