Grundlagenvertrag
völkerrechtlicher Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel bezieht sich auf den deutsch-deutschen Grundlagenvertrag. Grundlagenverträge existieren auch zwischen anderen Staaten, so zum Beispiel der Grundlagenvertrag zwischen Japan und der Republik Korea.
Grundlagenvertrag oder Grundvertrag ist die Kurzbezeichnung für den Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Er wurde am 21. Dezember 1972 geschlossen, am 11. Mai (Bundesrepublik) bzw. 13. Juni 1973 (DDR) ratifiziert[1] und trat am 21. Juni 1973 in Kraft.