Haakjöringsköd-Fall
Entscheidung des Reichsgerichts zur Auslegung von Willenserklärungen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Haakjöringsköd-Fall [ˈhɔːçɛʀiŋsˌçœt] ist ein Urteil des deutschen Reichsgerichts vom 8. Juni 1920 auf dem Gebiet des Privatrechts (Aktenzeichen II 549/19, Fundstelle: RGZ 99, 147–149). Zu klären war die Frage, ob der Käufer einer bestimmten Ware zur Wandelung berechtigt ist, wenn die im Kaufvertrag bezeichnete von der (nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien) gelieferten Ware abweicht.[1]
Der Fall gilt als Musterbeispiel für den Grundsatz falsa demonstratio non nocet und den subjektiven Fehlerbegriff im Recht der Mängelgewährleistung.