Haitianische Staatsangehörigkeit
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Die haitianische Staatsangehörigkeit bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zu Haiti mit den zugehörigen Rechten und Pflichten.
Der Staatsangehörigkeitserwerb ab Geburt erfolgt vor allem nach dem Abstammungsprinzip,[1] bis 1974 primär über den Vater, kombiniert mit einer rassistisch eingeschränkten Version des Geburtsortsprinzips (ius soli).