Kabinett Alexander Frick III
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Das Kabinett Alexander Frick III war von 31. Dezember 1957 bis 16. Juli 1962 die 8. amtierende Regierung des Fürstentums Liechtenstein unter Vorsitz von Alexander Frick (FBP) in seiner dritten und letzten Amtszeit als Regierungschef.
Kabinett Alexander Frick III | |
Regierungschef | Alexander Frick |
Ernennung | 31. Dezember 1957 |
durch Landesfürst | Franz Josef II. |
Entlassung am | 16. Juli 1962 |
durch Landesfürst | Franz Josef II. |
Regierungsparteien | |
Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) | Vaterländische Union (VU) |
Nach der Landtagswahl am 1. September 1957 bildeten die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) und die Vaterländische Union (VU) eine Koalitionsregierung, die im Landtag des Fürstentums Liechtenstein zusammen alle 15 Sitze einnahm und auch nach einer durch die VU erzwungenen vorgezogenen Neuwahl am 23. März 1958 nach Konflikten um das Wahlrecht fortgesetzt wurde.[1]
Die Regierung Frick machte sich in ihren drei Amtszeiten die wirtschaftliche Modernisierung und deren Begleitung durch den Aufbau eines Sozialstaates zur Aufgabe. Dazu unterstützte sie im Bildungsbereich die Vergabe von Stipendien und die Berufsbildung und gründete 1961 das Abendtechnikum Vaduz. Das wirtschaftliche Wachstum wurde durch tiefe Unternehmenssteuern gestützt und der Sozialstaat durch die Einführung der Invalidenversicherung 1959 weiter ausgebaut. Zur Stärkung Landwirtschaft setzte die Regierung ihre Reformen fort, in dieser Amtszeit 1962 durch Aussiedlungen. Außerdem führte die Regierung 1961 das Bankgeheimnis ein und verabschiedete erste Maßnahmen im Bereich des Natur- und Gewässerschutzes.
Nach dem erneuten Wahlsieg bei der Landtagswahl am 25. März 1962 trat Frick aus gesundheitlichen Gründen am 22. Juni 1962 als Regierungschef zurück. Sein Nachfolger wurde Gerard Batliner.