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Altertümliche Form der Strafanstalt Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Kerker (von lat. carcer, Gefängnis) ist die alte Bezeichnung für Strafanstalt.
In Österreich wurde die bis 1974 im Strafgesetz vorgesehene Kerkerstrafe durch das Strafgesetzbuch abgeschafft und durch die allgemeine Freiheitsstrafe ersetzt.
Betzekämmerchen waren von außen einsehbare Räume in öffentlichen Gebäuden, die in erster Linie der Zurschaustellung des Delinquenten und nicht seiner Inhaftierung dienten. Dieser verbüßte – dem Spott der Passanten ausgesetzt – so eine nicht entehrende Strafe für das Begehen leichterer Delikte.
Der Begriff Karzer ist ebenfalls eine Ableitung von lat. carcer, bezeichnet aber den (leichten) Arrest, der bis Anfang des 20. Jahrhunderts an Universitäten für Studenten verhängt werden konnte.
Ein Verlies war im Mittelalter ein burg- oder stadteigener Kerker, meist in fensterlosen Kellerräumen oder im untersten Teil einer Festung (Kasematten) oder eines Turmes (Bergfrieds). Oft war es nur durch die Decke über eine einzige Öffnung, ein sogenanntes Angstloch, erreichbar und mitunter so eng, dass die Gefangenen sich nicht hinlegen konnten. Die Haft in einem solchen Kerker war eine Form der Folter und kam nicht selten der Todesstrafe gleich. Das niederdeutsche Wort Verlies ist mit „verlieren“[1] verwandt und gelangte im 18. Jahrhundert in die Schriftsprache. Eine frühere Bedeutung ist „Verlust“ (niederl. verlies) und später „sich verlieren, verloren gehen, für andere unsichtbar werden“. In England und Frankreich war analog hierzu die Bezeichnung Oubliette (von frz. oublier, „vergessen“) gebräuchlich.
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