Kommanditgesellschaft (Österreich)
Personengesellschaft österreichischen Rechts / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Eine Kommanditgesellschaft (KG) nach österreichischem Recht ist eine Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche Personen oder juristische Personen zu einem beliebigen erlaubten Zweck (einschließlich freiberuflicher sowie land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit) unter einer gemeinsamen Firma zusammengeschlossen haben, wobei mindestens ein Gesellschafter ein Kommanditist und ein weiterer Komplementär ist. Sie ist in §§ 161 ff. UGB geregelt.[1][2]