Landgericht
deutsches Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt deutsches Rechtswesen; zu anderen Bedeutungen siehe Landgericht (Begriffsklärung) und Landesgericht.
Ein Landgericht (Abkürzung LG) ist im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht. Jeder Landgerichtsbezirk umfasst eines oder mehrere Amtsgerichte, mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Bezirk eines Oberlandesgerichts dar.