Oberlandesgericht
oberstes deutsches Landesgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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OLG ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Weiteres siehe OLG (Begriffsklärung).
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Oberlandesgericht (Begriffsklärung) aufgeführt.
Ein Oberlandesgericht (OLG), in Berlin aus historischen Gründen Kammergericht (KG) genannt, ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit eines Bundeslandes, das Gerichtsträger ist.
Das Oberlandesgericht steht im Gerichtsaufbau zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof, in Familiensachen zwischen Amtsgericht und Bundesgerichtshof. Bei Strafsachen, die in der Gerichtsbarkeit des Bundes liegen, werden sie in Organleihe als unteres Bundesgericht tätig.[1]