Majestätsbrief
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Als Majestätsbrief werden zwei von Kaiser Rudolf II. im Jahr 1609 ausgestellte Urkunden bezeichnet, die den protestantischen Landständen des Königreichs Böhmen beziehungsweise Schlesiens Religionsfreiheit gewährten. Der am 9. Juli 1609 für Böhmen ausgestellte Majestätsbrief, den neben Rudolf der Oberste Burggraf Adam von Sternberg für die Stände und der kaiserliche Sekretär Paul Michna unterzeichneten.[1], galt auch für die Grafschaft Glatz[2]. Der für Schlesien gewährte Majestätsbrief wurde am 20. August 1609 ausgestellt.[3]