Oberstes Gericht der DDR
höchstes Rechtsprechungsorgan der DDR / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Oberstes Gericht (OG) war der Name des höchsten Rechtsprechungsorgans der DDR. Es wurde durch Gesetz vom 8. Dezember 1949[1] organisatorisch getrennt vom Generalstaatsanwalt der DDR errichtet und mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages aufgelöst.
Bis zum Beginn der 1970er-Jahre befand sich das Oberste Gericht im repräsentativen Gebäudeteil der vormaligen Militärärztlichen Akademie an der Invalidenstraße mit der postalischen Anschrift „Scharnhorststraße 6“ in Berlin-Mitte. Danach bezog es in der Littenstraße Räumlichkeiten im dortigen Justizgebäude. In dem Gebäude befanden sich außerdem das Stadtgericht Berlin, die drei Stadtbezirksgerichte Mitte, Prenzlauer Berg und – bis zu dessen Auszug – Friedrichshain, das Staatliche Notariat sowie der Generalstaatsanwalt von (Groß-)Berlin, die Staatsanwälte der Stadtbezirke Mitte, Prenzlauer Berg und – bis zu dessen Auszug – Friedrichshain, des Militärgerichts und der Militäroberstaatsanwalt.[2]