Reisefreiheit
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Reisefreiheit ist das Recht natürlicher Personen, ohne ungerechtfertigte Hindernisse über Grenzen hinweg zu reisen. Es umfasst das Recht der Ausreise aus einem Land, einschließlich dem eigenen,[1] sowie das Recht, in ein anderes, einschließlich das eigene, (wieder) einzureisen.
Die Reisefreiheit ist Teil der Personenfreizügigkeit, die zu den Vier Grundfreiheiten der Europäischen Union zählt.[2]
Das Recht, sich länger als drei Monate in einem anderen Land aufzuhalten, um dort erwerbstätig zu sein, wird als Niederlassungsfreiheit bezeichnet.[3] Der Oberbegriff, der auch juristische Personen einschließt, ist im europäischen Kontext das Recht auf Freizügigkeit.