Unterelbegesetz
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Das Gesetz über die Neuregelung der kommunalen Grenzen im preußischen Unterelbegebiet vom 8. Juli 1927, auch Unterelbegesetz oder Groß-Altona-Gesetz genannt, regelte die Zusammenschlüsse mehrerer Städte und Landgemeinden im Raum Hamburg.[1][2] Die betroffenen Städte und Gemeinden gehörten seinerzeit zu den preußischen Provinzen Hannover bzw. Schleswig-Holstein.