Voluntary manslaughter (England und Wales)
im englischen Strafrecht ein Straftatbestand für Tötungsdelikte nach dem Homicide Act 1957 / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Voluntary manslaughter (deutsch ~ ‚Totschlag im Affekt‘) bezeichnet im englischen Strafrecht einen Straftatbestand für Tötungsdelikte. Wegen voluntary manslaughter ist zu verurteilen, wer eigentlich Mord begangen hat, aber die defence (~ ‚Verteidigungseinrede‘) diminished responsibility (~ ‚verringerte Verantwortlichkeit‘, s. 2 Homicide Act 1957, Fassung 2009),[1] loss of control (~ ‚Kontrollverlust‘, s. 54 Coroners and Justice Act 2009) oder suicide pact (~ ‚Suizidpakt‘, s. 4 HA 1957) geltend machen kann.