Wahlmann
ausgewählte Person, die eine Gruppe bei der Stimmabgabe bei einer Wahl vertritt / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Wahlmann (Begriffsklärung) aufgeführt.
Als Wahlmann, Wahlfrau[1] oder Wahlperson[2], im Plural auch Wahlleute,[2] wird eine Person bezeichnet, die eine Stimme in einer einzelnen konkreten Wahl hat. Wahlsysteme mit Wahlmännern bzw. Wahlleuten werden als indirekte Wahl bezeichnet. Die Urwähler, also alle Wahlberechtigten, bestimmen in ihrem Wahlbezirk einen oder mehrere Wahlmänner, und diese wählen ihrerseits die eigentlich zu Wählenden. Im Gegensatz zu Abgeordneten werden die Wahlmänner lediglich für diesen einen Wahlakt bestimmt. Die Versammlung der Wahlleute wird als Wahlmännerkollegium bezeichnet.