Abfindung
unbestimmter Rechtsbegriff / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Abfindung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der allgemein eine einmalige Leistung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen bezeichnet, die meist in Form einer Geldzahlung oder der Überlassung von anderen Vermögensgegenständen abgegolten wird. Eine Abfindung in diesem Sinne ist zu unterscheiden von einfachen einmaligen Schadensersatzzahlungen (teils auch als „Abfindung“ bezeichnet), die zum Ausgleich eines Schadens (also nicht zur Abgeltung anderer Rechtsansprüche) gezahlt wird.