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Der Allgemeine Deutsche Burschenbund (ADB) war ein burschenschaftlicher Korporationsverband. Er entstand auf Betreiben von Konrad Küster am 11. November 1883 als liberale Gegengründung zum zwei Jahre zuvor gebildeten Allgemeinen Deputierten Convent – der späteren Deutschen Burschenschaft (DB). Die Mitgliedsbünde des ADB unter Führung der Burschenschaft Neogermania Berlin bezeichneten sich anfangs selbst als Reformburschenschaften und bezogen sich stärker als die Mehrheit der ADC/DB-Burschenschaften auf das liberal-demokratische Erbe der Urburschenschaft. Sie kritisierten den „überhandnehmenden Luxus, die Mensursimpelei und die geringe Wissenschaftlichkeit“ anderer Verbindungen und verwarfen unter anderem Traditionen wie den Fuchscomment und die Bestimmungsmensur als unzeitgemäß.[1]
Am 11. November 1883 gründeten die Reformburschenschafter unter Federführung der Burschenschaft Neogermania Berlin den Allgemeinen Deutschen Burschenbund (ADB), der sich gegen die Bestimmungsmensur, Luxus und antisemitische Strömungen wandte, um das veräußerlichte Verbindungsleben wieder schlichter und natürlicher zu gestalten. Der ADB befürwortete in Anlehnung an die Urburschenschaft (und als Reaktion auf die Anerkennung der Bestimmungsmensur und den Beginn des Antisemitentums im ADC) den Nationalgedanken ohne parteipolitische Bestrebungen, die Pflege studentischer, besonders burschenschaftlicher Geschichte, Wissenschaftlichkeit, sittlichen Lebenswandel, ein den Verhältnissen angepasstes bescheidenes Leben, die Aufhebung des Fuchsenstatus, sportliche Ausbildung und Verwerfung des Zweikampfes sowie der Ablehnung rassischer Diskriminierung. Wahlspruch war „Ehre, Freiheit, Vaterland“, die Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold. Der Allgemeine Deputierten-Convent (seit 1902 Deutsche Burschenschaft) erkannte ihm nicht angehörende reichsdeutsche Burschenschaften nicht als solche an und verhängte den Verruf über ebensolche. Das richtete sich besonders gegen die ADB-Burschenschaften.[2]
Die ADB-Verfassung aus dem Jahre 1887 ist von dem späteren Reichsinnenminister Eduard David ausgearbeitet worden. Dort heißt es: „Unter einem deutschen Studenten versteht der ADB jeden deutschen Reichsangehörigen sowie die Deutschen im Ausland.“ 1890 wurden die Altherren-Bünde im ADB gegründet, 1891 das Maturitätsprinzip eingeführt und 1895 die Fuxenbänder verboten. Bereits 1887 nahm der ADB das Prinzip der unbedingten Satisfaktion an, lehnte aber die Bestimmungsmensur strikt ab (erst ab 1925 wurde sie erlaubt).
Vor allem aber lehnte der ADB den in der übrigen Studentenschaft grassierenden Antisemitismus ab und ließ ausdrücklich jüdische Mitglieder zu (zum Beispiel Simon Katzenstein). Die ADB-Burschenschaft wurden deswegen von den DB-Burschenschaften als „Juden- und Kneiferblase“ verspottet. Allerdings blieb der ADB – nicht zuletzt wegen seiner „judenfreundlichen“ Haltung – im Vergleich zur Deutschen Burschenschaft zahlenmäßig schwach; 1913 zählte er reichsweit gerade einmal 885 Aktive (gegenüber 3.300 in der DB).
Einem langsamen zahlenmäßigen Aufstieg folgte ab 1892 ein starker Niedergang. Die drohende Auflösung, ebenso wie die politische Radikalisierung (Paul Lensch) des Verbandes, der auf sechs Burschenschaften zusammengeschrumpft war, wurde durch den späteren Reichsaußenminister Gustav Stresemann 1898 abgewendet, und seit 1910 stieg die Anzahl der Burschenschaften dauernd. Das setzte sich auch nach dem Ersten Weltkrieg fort, nachdem man seit 1919 angefangen hatte, mit charakteristischen Grundsätzen zu brechen.
Nach dem Ersten Weltkrieg schwenkte der ADB jedoch in den antisemitischen Mainstream ein und verfügte im Oktober 1919, keine jüdischen Studenten mehr aufzunehmen[3]; 1919 wurde den einzelnen Burschenschaften gestattet, die Aufnahme von Juden zu verbieten, 1920 und 1921 die Aufnahme von Juden überhaupt untersagt, am 11. Juni 1924 das arische Prinzip bis ins dritte Glied eingeführt. 1920 erhielt der ADB zudem Konkurrenz vom ebenfalls reformburschenschaftlich orientierten Verband Deutscher Burschen. Durch den Ausbau des Hausmannsturms (Bad Frankenhausen) (auch Frankenburg genannt) bei Frankenhausen, wo später der Bund seine regelmäßigen Tagungen abhielt, setzte er den im Ersten Weltkrieg gefallenen Mitgliedern ein Denkmal. Architekt war der dem ADB angehörende Theodor Suhnel.
Die Verabredungsmensur wurde am 26. Oktober 1919 freigegeben und 1926 eingeführt, 1927 das Bekenntnis zum „großdeutschen Volkstum“, zur „deutschen Volksgemeinschaft“ und zur auf „christlicher Ethik beruhenden Lebensauffassung“ abgelegt. Die Zeitschrift des ADB hieß „Burschenschaftliche Wege“. Die Fechtfrage – fakultatives Fechten im ADB gegenüber der Pflichtmensur in der DB – war ein wesentlicher Unterschied beider burschenschaftlicher Verbände.[4]: S. 36
Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten wurde der ADB 1934 unter der Führung von Gerhard Krüger mit der bereits gleichgeschalteten DB zwangsfusioniert. 1933 umfasste der ADB 38 Burschenschaften mit 1.700 Studierenden und 2.500 Alte Herren. Er löste sich am 7./8. Oktober 1933 auf, wobei nach Fusionen 12 Burschenschaften am 1. Januar 1934 in die DB übernommen wurden.
Nach dem Zweiten Weltkrieg ist der Bund nicht wieder neu entstanden. Die Mehrzahl der früheren ADB-Burschenschaften schloss sich der 1950 wiedergegründeten Deutschen Burschenschaft an. Einige wenige blieben jedoch verbandsfrei (Neogermania Berlin zu Bonn, Ghibellinia Karlsruhe) oder wurden suspendiert. Daneben bestehen heute noch einige frühere ADB-Bünde im Coburger Convent; diese hatten den ADB jedoch bereits in den 1920er Jahren wegen der Mensurfrage verlassen und sich den CC-Vorgängerverbänden Deutsche Landsmannschaft bzw. Vertreter-Convent der Turnerschaften angeschlossen. Dennoch besteht heutzutage noch enger Kontakt zwischen den verbleibenden ADB-Bünden. Diese treffen sich jährlich um den 11. November herum zu einer gemeinsamen Veranstaltung (Kreuzkneipe).
Erkennungszeichen der ADBer war eine goldfarbene Anstecknadel in Kubusform.
Auf dem Bundestag 1927 wurden folgende Grundsätze beschlossen[5]:
(Quelle: [6])
Aufgrund des Bundesgedankens des ADB waren Mehrfach-Mitgliedschaften im starken Gegensatz zu den Burschenschaften des damaligen Allgemeinen Deputierten-Convents (bzw. seit 1902 der Deutschen Burschenschaft) eher die Regel als die Ausnahme.
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