Loading AI tools
Aktionäre einer Aktiengesellschaft, die vor einer Kapitalerhöhung oder der Emission von jungen Aktien bereits alte Aktien besessen haben Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Altaktionär werden diejenigen Aktionäre einer Aktiengesellschaft bezeichnet, die vor einer Kapitalerhöhung oder der Emission von jungen Aktien bereits alte Aktien besessen haben.
Altaktionäre sind die bisherigen Gesellschafter einer Aktiengesellschaft. Der Begriff wird unter anderem bei einem Börsengang wie etwa bei Kapitalerhöhungen verwendet,[1] um sie von den neuen Aktionären junger Aktien abzugrenzen. Die Altaktionäre sind bereits Gesellschafter, während die Neuaktionäre etwa beim Kapitalschnitt andere wirtschaftliche Verhältnisse der Aktiengesellschaft vorfinden können als bei den Altaktionären vorhanden waren.
Den Altaktionären steht gemäß § 186 AktG ein gesetzliches Bezugsrecht auf junge Aktien zu, das ihnen im Verhältnis zu den alten Aktien (Bezugsverhältnis) einen Verwässerungsschutz für ihre alten Aktien ermöglicht. Die Unterscheidung zwischen Alt- und Neuaktionären ist von Bedeutung, denn ohne die Bezugsrechtsgewährung würde sich ein Vermögensnachteil für den Altaktionär ergeben, dagegen ein Vermögensvorteil für den Neuaktionär.[2]
Seamless Wikipedia browsing. On steroids.
Every time you click a link to Wikipedia, Wiktionary or Wikiquote in your browser's search results, it will show the modern Wikiwand interface.
Wikiwand extension is a five stars, simple, with minimum permission required to keep your browsing private, safe and transparent.