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Gremium in der römisch-katholischen Kirche Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Bischofssynode (lat. Synodus Episcoporum) ist ein Gremium in der römisch-katholischen Kirche. Mit dem Motu proprio Apostolica sollicitudo („Mit apostolischer Sorge“) vom 15. September 1965 errichtete Papst Paul VI. das seit alter Zeit bekannte Instrument der Bischofssynode für die ganze Kirche.
Basisdaten | |
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Name: | Bischofssynode (Sinodo dei vescovi) |
Sitz: | Cortile di San Damaso 00120 Città del Vaticano |
Generalsekretär: | Mario Kardinal Grech (seit 15. September 2020) |
Untersekretäre: | Luis Marín de San Martín OSA Nathalie Becquart (seit 6. Februar 2021) |
Als Zielsetzung der Bischofssynode gilt, die Beziehung zwischen Papst und Bischöfen aus aller Welt zu intensivieren und über allgemeine kirchliche Angelegenheiten zu beraten.[1] Ihre Einrichtung geht auf das Zweite Vatikanische Konzil zurück.[2] Dort wurde der Gedanke der Kollegialität der Bischöfe entscheidend vorangetrieben und konstituiert. Dem trug Papst Paul VI. mit der Einrichtung der Synode Rechnung.
Die Bischofssynode tritt zusammen, um vom Papst vorgelegte Verhandlungsgegenstände zu beraten. Nur in einem außerordentlichen Einzelfall kann sie durch Bevollmächtigung des Papstes rechtsverbindliche Dekrete erlassen. In diesem Fall werden die Dekrete durch den Papst in Kraft gesetzt (343 CIC). Sie sind nicht Ausdruck der Willensbildung des Bischofskollegiums, dessen Höchstgewalt keiner Bevollmächtigung durch den Papst bedarf.[3] Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zu einem Konzil. Bislang hat es keinen Fall eines solchen Dekrets gegeben.[3] In der Regel folgt auf die Synode ein vom Papst erlassenes nachsynodales apostolisches Schreiben, das die Ergebnisse der Beratungstätigkeit zusammenfasst.
Die Bischofssynode untersteht direkt der Autorität des Papstes (344 CIC). Seine Vorrechte sind in 344 CIC aufgeführt. Ihm kommt das Einberufungsrecht zu (n. 1), die Bestätigung der zur Synode Gewählten sowie die Ernennung der übrigen (n. 2), die Bestimmung der Verhandlungsgegenstände unter Einhaltung einer angemessenen Frist (n. 3), die Bestimmung der Tagesordnung (n. 4), der persönliche Vorsitz oder die Bestimmung eines Vertreters (n. 5) sowie Schließen, Verlegen Unterbrechung oder Aufhebung der Synode (n. 6). Tritt während der Synode Sedisvakanz oder Behinderung des apostolischen Stuhls ein, ist die Synode unterbrochen (347 CIC, Art. 1 § 2 Ordo Synodi Episcoporum).
Die Mitgliedschaft wurde durch das Motu proprio Apostolica sollicitudo erstmals geregelt. Im Jahr 2006 wurde eine überarbeitete Ordnung der Bischofssynode herausgegeben (Ordo Synodi),[4] 2018 die Apostolische Konstitution Episcopalis communio.[5]
Mitglieder sind laut can. 346 des Codex des kanonischen Rechts einerseits Bischöfe, die für die einzelnen Synoden von den Bischofskonferenzen gewählt oder entsandt worden sind, andere werden vom Papst direkt ernannt. Hinzu kommen gewählte Mitglieder von klerikalen Ordensinstituten.[6] Die Mitgliedschaft endet immer mit dem Abschluss der Synode.
Mit der Ernennung der Französin Nathalie Becquart als Untersekretärin erhielt im Februar 2021 erstmals eine Frau ein Stimmrecht in der Bischofssynode.[7] An der 16. ordentlichen Vollversammlung der Bischofssynode werden erstmals 80 vom Papst ernannte stimmberechtigte Mitglieder teilnehmen, die nicht Bischöfe sind. Darunter sind fünf Ordensfrauen und fünf Ordensmänner. Von den übrigen 70 zu Ernennenden müssen mindestens 35 Frauen sein, so dass insgesamt mindestens die Hälfte der vom Papst ernannten Nicht-Bischöfe Frauen sind.[8]
Bei den Versammlungen der Bischofssynode wird unterschieden zwischen den ordentlichen Generalversammlungen (346, § 1 CIC), den außerordentlichen Generalversammlungen (346, § 2 CIC) und den Spezialversammlungen (346, § 3 CIC). Generalversammlungen beraten in Fragen, die die ganze Kirche betreffen, Spezialversammlungen in Fragen, die eine Region oder mehrere bestimmte Regionen betreffen.[9]
Die ordentliche Generalversammlung besteht aus gewählten, entsandten und ernannten Synodalen. Gewählt werden die jeweiligen Vertreter der nationalen Bischofskonferenzen der lateinischen Kirche und einige Vertreter der Ordensverbände. Entsandt werden die Oberhäupter der autonomen orientalischen Patriarchats-, Großerzbischofs- und Metropolitankirchen sui iuris. Die Kardinalpräsides der römischen Dikasterien und alle übrigen Synodalen werden ernannt.[10]
Die außerordentliche Generalversammlung soll schneller zusammentreten können, daher wird auf die Wahlen von Vertretern der Bischofskonferenzen verzichtet. Stattdessen werden die Konferenzen durch ihren Vorsitzenden oder dessen ersten Stellvertreter vertreten. Ansonsten besteht kein Unterschied zur ordentlichen Generalversammlung.
An der Spezialversammlung nehmen nur Vertreter der betreffenden Region teil. Zudem nehmen nur die Kardinalpräsides teil, deren Kurienbehörde einen Bezug zu den Verhandlungsgegenständen hat.
Die Bischofssynode ist als dauerhaftes Verfassungsorgan konstituiert. Diesem Umstand trägt die Einrichtung des ständigen Generalsekretariats Rechnung.[11] Der Generalsekretär wird vom Papst auf Dauer ernannt (348 CIC). Ihm steht der Sekretariatsrat zur Seite. Zwölf Mitglieder des Rats werden von der Generalversammlung der Bischofssynode am Ende der Versammlung mit Hinblick auf die nächste gewählt, drei weitere vom Papst ernannt (Art. 13 Ordo Synodi Episcoporum). Der Rat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Die Amtszeit der Mitglieder endet mit Zusammentritt der nächsten Generalversammlung.
Der Konferenzsaal für die Sonderversammlungen und ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlungen der Bischofssynode befindet sich im ersten Geschoss über der Vorhalle der Vatikanischen Audienzhalle. Diesen Synodensaal („Aula Nuova del Sinodo“) ließ Papst Paul VI. als kleine Aula errichten. Seit 1971 fanden dort bis heute wichtige Versammlungen der Bischofssynode statt.[12]
Papst Franziskus hat für Oktober 2023 und 2024 eine Bischofssynode zum Abschluss der Weltsynode einberufen; diese 16. ordentliche Bischofssynode behandelt das Thema „Für eine synodale Kirche – Gemeinschaft, Teilhabe und Mission“.[17][18] Zum Generalrelator der Synode ernannte Papst Franziskus am 8. Juli 2021 den Erzbischof von Luxemburg, Jean-Claude Kardinal Hollerich SJ.[19][20] Seit 2021 ist mit Nathalie Becquart eine Frau für die Organisation der Synode als Unterstaatssekretärin verantwortlich.[21] Damit hat erstmals in der Kirchengeschichte eine Frau Stimmrecht in einer Bischofssynode.[21] Die Kirche habe vergessen, „dass sie nur synodal existieren könne“, daher „hat Papst Franziskus ihr […] Synodalitätskunde verschrieben.“ Darum wurde die „Weltbischofssynode in diözesane Phase, kontinentale Phase und globale Phase“ aufgeteilt, wodurch „ein ‚wahrhaftiges Hinhören auf das Gottesvolk‘“ erreicht werden solle.[22]
Die erste außerordentliche Generalversammlung vom 11. Oktober bis 28. Oktober 1969 bearbeitete das Thema „Zusammenarbeit zwischen dem Heiligen Stuhl und den Bischofskonferenzen“. Mittelbarer Anlass für die Zusammenkunft waren diverse Stellungnahmen von Bischofskonferenzen zur Enzyklika Humanae vitae Papst Pauls VI. vom 25. Juli 1968.
Die zweite außerordentliche Vollversammlung der Bischofssynode vom 24. November bis 8. Dezember 1985 würdigte den 20. Jahrestag des Abschlusses des Zweiten Vatikanischen Konzils. Auf diese Synode geht der Auftrag zur Erstellung des Katechismus’ der Katholischen Kirche zurück, ein Projekt, das federführend Kardinal Ratzinger (später Benedikt XVI.) prägte.
Papst Franziskus lud für den 5. bis 19. Oktober 2014 zur dritten außerordentlichen Bischofssynode in Rom ein. Diese Synode tagte zu den pastoralen Herausforderungen der Familie im Kontext der Evangelisierung. 253 Kardinäle, Bischöfe, Priester und Laien aus 116 Ländern nahmen daran teil, aus Deutschland unter anderem der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Reinhard Kardinal Marx und die Theologin Ute Eberl aus Berlin. Das vorbereitende Dokument beinhaltete eine theologische Hinführung zum Thema der Synode und einen an die Bischöfe gerichteten Fragenkatalog, der der Einbindung der Ortskirchen diente.[23] Die nächste Sitzungsperiode fand im Oktober 2015 als ordentliche Generalversammlung statt.
Lokal begrenzte Bischofssynoden fanden für unterschiedliche Weltgegenden statt, so zum Beispiel folgende Sonderversammlungen:
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